Re:Re: Urlaubsanspruch oder Konsum

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#72602
PeterD
Teilnehmer

Hallo Roland,

sorry, hab mich verschrieben, natürlich meinte ich, wenn „…wenn der DIENSTGEBER dem nicht zustimmt …“.

angestrebte Variante wäre: 2x Vollzeit-Gehalt (damit der Resturlaub weg ist), dann ETZ (mit neuem Urlaub)
finanzieller Verlust, wenn ETZ 5 Tage die Woche genommen wird, und die ETZ gleich nach der Karenz anfangen muss, wenn der Dienstgeber das so verlangt… weil dann würden die 2 Monate Resturlaub ja „nur“ 2x ETZ Gehalt ergeben.

Hoffe jetzt ist es verständlicher und du hast einen Tipp, was hier gemacht werden kann.

Danke dir.
Peter