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18. März 2011 um 11:12 Uhr
#72602
PeterD
Teilnehmer
Hallo Roland,
sorry, hab mich verschrieben, natürlich meinte ich, wenn „…wenn der DIENSTGEBER dem nicht zustimmt …“.
angestrebte Variante wäre: 2x Vollzeit-Gehalt (damit der Resturlaub weg ist), dann ETZ (mit neuem Urlaub)
finanzieller Verlust, wenn ETZ 5 Tage die Woche genommen wird, und die ETZ gleich nach der Karenz anfangen muss, wenn der Dienstgeber das so verlangt… weil dann würden die 2 Monate Resturlaub ja „nur“ 2x ETZ Gehalt ergeben.
Hoffe jetzt ist es verständlicher und du hast einen Tipp, was hier gemacht werden kann.
Danke dir.
Peter