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21. März 2011 um 23:52 Uhr
#72607
Roland
Teilnehmer
Lieber Peter!
Wie schon gepostet, es ist nach dem EuGH-Urteil sehr schwer zu sagen, wie wir es „richtig“ machen sollen.
Sollte der DG es der DN „unmöglich“ machen, noch vor der ETZ in den Urlaub zu gehen, halte ich die EuGH-Judikatur auf alle Fälle für anwendbar; außerdem könnte ja die DN die ETZ grundsätzlich dann beginnen, wenn sie es für richtig hält.
Also sehr viel „wenn“ und „würde“ – aber grundsätzlich gebe ich dem DG nicht sehr viele Chancen, dass er in diesem Fall „billig“ davonkommt.
LG