Re:Re: Urlaubsanspruch iVm Karenz

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#72337
Gerhartl
Teilnehmer

Der Urlaubsanspruch wird aliquotiert, sofern er nicht noch vor Beginn der Karenz zur Gänze verbraucht wird (§ 15f Abs 2 MSchG). Das heißt, es ist – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – möglich, den gesamten, neu entstandenen Urlaubsanspruch nach Ende des Beschäftigungsverbotes zu verbrauchen (die Karenz beginnt dann erst nach Urlaubsende).