Re:Re: Urlaubsanspruch ab 25 DJ, Behandlung bei Kalenderjahr???

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#71671
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Ich probier’s mal mit einem Beispiel.
Entscheidend ist der Satz:
„ein höheres Urlaubsausmaß erstmals in jenem Kalenderjahr (Jahreszeitraum) gebührt, in das (in den) der überwiegende Teil des Arbeitsjahres fällt“.

z.B. (ohne Vordienstzeitenanrechnung!):
Eintritt 1.8.1985 – der überwiegende Teil des 25. Arbeitsjahres fällt (erst) ins KJ 2010, somit erhöhter Urlaubsanspruch ab 1.1.2010.

Eintritt 1.6.1985 – der überwiegende Teil des 25. Arbeitsjahres fällt bereits ins KJ 2009, somit erhöhter Urlaubsanspruch bereits ab 1.1.2009.

Ob der Zeitpunkt des „Halbjahres“ am 1. oder am 2.7. liegt, ist meines Wissens noch nie entschieden worden – hier existieren auch unterschiedliche Rechtsmeinungen.

So weit meine Rechtsansicht dazu.

LG