Re:Re: Urlaub bei ATwechsel

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#70755
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Ist schon ein bisschen verwirrend.

Ich würde es so rechnen:
8 AT Alturlaub
+ 30 AT neuer Urlaub
= 38 AT Gesamturlaub per 1.1.

Wurde der eine AT im Jänner oder Februar verbraucht (das konnte ich aus dem Posting nicht rauslesen), so ergibt sich mE folgende Berechnung:

38 AT per 1.1.
– 1 AT verbraucht
= 37 AT per 1.3.
Umstellung am 1.3. auf eine 4-Tage-Woche, der Anspruch wird jetzt wertneutral umgerechnet:
37 : 5 x 4 = 29,6 AT.
Ob dieses Ergebnis auf ganze AT gerundet werden muss oder nicht, kann ich dir leider nicht dezidiert sagen.
Mein „Gefühl“ sagt: auf 30 AT aufrunden, weil es ein paar gesetzliche Bestimmungen gibt, die in gewissen Fällen eine Aufrundung verlangen (wobei es für diesen Fall meines Wissens keine derartige Bestimmung gibt und somit auch der Urlaub mit den „ungerundeten“ Tagen verwaltet werden kann).

Hoffe, ich konne ein wenig helfen.

LG