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5. Januar 2009 um 22:12 Uhr
#70006
Teilnehmer
Hallo oest!
Beim Mutterschutz generell aufrunden.
Beim Austritt könntest du auch das „ungerundete“ Ergebnis ausbezahlen.
Allerdings rechne ich auch immer auf volle Urlaubstage, hier kommt allerdings die kaufmännische Rundung zum Tragen, z.B. Anpsruch pro Jahr 25 AT, 6 Monate im letzten Urlaubsjahr zurückgelegt –> 12,5 AT –> Aufrundung auf 13 AT.
Bis xx,49 AT wird abgerundet.
LG