Re:Re: Unterliegen Nebentätigkeiten von Beamten dem Pensionsbeitrag

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#69536
Martin
Teilnehmer

Hallo Bina!

Behörden sind gegenüber den Steuer- und SV- Pflichtigen zur Auskunft verpflichtet.
Du musst nur die richtige Anlaufstelle finden.

Am besten einen Brief mit der Anfrage an die BVA eingeschrieben schicken und die Antwort einfordern.