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21. August 2008 um 22:23 Uhr
#69536
Teilnehmer
Hallo Bina!
Behörden sind gegenüber den Steuer- und SV- Pflichtigen zur Auskunft verpflichtet.
Du musst nur die richtige Anlaufstelle finden.
Am besten einen Brief mit der Anfrage an die BVA eingeschrieben schicken und die Antwort einfordern.
