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20. August 2008 um 9:51 Uhr
#69531
baumi
Teilnehmer
ich hätte auf auf alle fälle gesagt das die dame unterhaltspflichtig ist, es sollte egal sein welches geschlecht den lebensunterhalt der familie bestreitet.
auszüge aus einem ARD praxishandhandbuch:
es ist die aufgabe des gepfändeten mitarbeiters, seine gesetzlichen Unterhaltspflichten zu beurteilen.
es ist sache des gläubigers, allfällige zweifel an der richtigkeit der vom mitarbeiter bekannt gegebenen unterhaltspflichten mittels feststellungsantrag beim executionsgericht klären zu lassen.
lgr
baumi