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27. Juli 2016 um 7:34 Uhr
#74292
the brain
Mitglied
Hallo Weidi,
prinzipiell ist der Schuldner verpflichtet es zu melden. Nur wenn er es nicht oder nur solala tut?
Wenn ein Nachweis für den Kindergeldbezug vorhanden ist, ist der ja mit „bis“ datiert. Das kannst mal als richtig annehmen, und bis dahin datieren. Danach muss der Mitarbeiter selbst wieder aktiv werden.
Ansonsten bei solchen Spezialisten, immer nur für x Monate berücksichtigen. Das dem Mitarbeiter so sagen und er muss nach x Monate immer wieder den Nachweis vorlegen.
lg
hubert k.