Re:Re: Unterbrechung des Krankenstandes durch Urlaub?

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Anonymous
Teilnehmer

Ich gewinne aus deinem Schreiben den Eindruck, dass die Mitarbeiter anscheinend nicht richtig informiert sind. Der DG muss im Falle des Teilentgeltes eine Meldung an die zuständige GKK tätigen, damit die Differenz ausbezahlt wird.
Anderseits gewinne ich den Eindruck, dass die Mitarbeiter auch gar nicht so krank sein können, denn im Anschluss ( plötzlich wieder gesund ) auf Urlaub zu fahren und dann wiederum anschliessend in den Krankenstand zu gehen, deutet auf Missbrauch hin. Wenn das öfter passiert, würde ich mir schon arbeitsrechtliche Schritte überlegen. Ich hoffe es geht nicht um pragmatisiertes Personal. lg. aus Graz Alexander