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19. April 2009 um 22:29 Uhr
#70422
Roland
Teilnehmer
Hallo Kathrin!
Völlig richtig!
Nur bei einer ECHTEN Nettolohnvereinbarung sind die Änderungen zu Gunsten bzw. Ungunsten des DG zu berücksichtigen.
Bei einer UNECHTEN Nettolohnvereinbarung sind diese Verhältnisse zu Gunsten/Ungunsten des DIENSTNEHMERS zu berücksichtigen.
Somit sollte das Brutto des DN jetzt gleich bleiben, das Netto höher werden.
LG