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17. April 2015 um 8:27 Uhr
#74062
Martin
Teilnehmer
Das sollte in der Vereinbarung drinnen stehen.
Auch ob der Urlaubsanspruch während der Zeit wächst.
Textbeispiel: Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird nicht auf Dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet
Unb. Urlaub unter einem Monat: DN zahlt die DN+DG Sozialversicherung. = Teuer.
Alternativ: Arbeitszeit absenken und im Rahmen der Gleitzeit vom Dienst fern bleiben.
Achtung: Sabbatical wird nur im Rahmen einer lohngestaltenden Vorschrift anerkannt -> googeln.