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5. Mai 2009 um 21:57 Uhr
#70487
Roland
Teilnehmer
Hallo Ingrid!
Haben deine MA einen fixen Lohn oder Gehalt?
Dann rechne wie folgt ab:
Arbeitsrechtlich (z.B. für einen Angestellten): Gehalt : 30 x 28 (wenn es sich z.B. um den April handelt) = Brutto
abzüglich SV: 18,07% vom Bruttobezug
abzüglich SV vom Unbez. Urlaub: 37,85% von der Differenz zwischen normalen Gehalt und Brutto
abzüglich LSt: Ganz normal berechnen (monatlicher LZZR), es sind natürlich beide SV-Beiträge als Werbungskosten zu berücksichtigen.
LG