Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK › Re:Re: unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK
26. Juni 2008 um 22:33 Uhr
#69367
Teilnehmer
Hallo Birgit,
Ich nehme an, es handelt sich um einen Arbeiter? Ich rufe meistens bei der GKK an und frage bzgl. Krankenstand nach, liegt keiner vor dann melde ich den DN
aufgrund unber. vorz. Austritt mit Ende Beschäftigung (19, Juni = Ende Nachfrist) und Ende Entgelt 6.6. ab .
LG
Renate