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9. Dezember 2008 um 22:28 Uhr
#69952
Teilnehmer
Hallo Ringo!
ME kann nur der Urlaub, der im Umstellungszeitraum verbraucht wurde, abgezogen werden.
Somit 34 minus 6 = 28 Resturlaubstage im Umstellungszeitraum (möglicherweise ist aber auch noch ein „Alturlaub“ da).
Bitte beachte, dass eine Aliquotierung des Urlaubs im Rumpfjahr nur dann möglich ist, wenn durch KV oder BV gedeckt.
LG