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24. Juni 2009 um 10:35 Uhr
#70680
Teilnehmer
Überstundenpauschalen müssen sowohl im Krankenstand wie auch im Urlaub weitergezahlt werden (Ausfallprinzip).
Schau Dir die Beispiele noch einmal genau an. Vielleicht habt ihr die ÜStdpauschale deshalb aliquotiert, weil ihr sie für die Krankenstandszeit anteilig ins Krankenentgelt hineingerechnet habt?