Re:Re: ÜStd-Pauschale bei KE und UE

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#70680
Mathias
Teilnehmer

Überstundenpauschalen müssen sowohl im Krankenstand wie auch im Urlaub weitergezahlt werden (Ausfallprinzip).

Schau Dir die Beispiele noch einmal genau an. Vielleicht habt ihr die ÜStdpauschale deshalb aliquotiert, weil ihr sie für die Krankenstandszeit anteilig ins Krankenentgelt hineingerechnet habt?