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2. Dezember 2010 um 22:34 Uhr
#72166
Teilnehmer
Hallo Martina!
Nein, die Mitarbeiter fallen nicht um den kompletten steuerfreien Betrag um.
Ist klar, wenn sie z.B. 60 ÜSt gemacht haben, können die dazugehörigen ÜZ natürlich schon steuerfrei abgerechnet werden.
LG
