Re:Re: ÜSt herausschälen nach § 68/2

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#72166
Roland
Teilnehmer

Hallo Martina!

Nein, die Mitarbeiter fallen nicht um den kompletten steuerfreien Betrag um.
Ist klar, wenn sie z.B. 60 ÜSt gemacht haben, können die dazugehörigen ÜZ natürlich schon steuerfrei abgerechnet werden.

LG