Re:Re: UEL inkl. SB

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#72094
Roland
Teilnehmer

Hallo Gaby!

Die Grundlage ist eine etwas andere.
Während bei einem laufenden DV der SB deswegen angesetzt wird, weil er abgabenrechtlich erfasst werden muss ist es bei der UEL so, dass der SB (der ja auch arbeitsrechtlich als Entgelt gilt) als „Geldbezug“ einberechnet werden muss (sofern der Sachbezug in diesem Zeitraum nicht mehr „genützt“ werden kann, was der Regelfall ist).

LG