Re:Re: Überstundenzuschlag

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Mathias
Teilnehmer

Hallo Gaby,

wenn es wirklich echte Überstunden waren, sehe ich im Moment keine Möglichkeit, im Nachhinein den Zuschlag zu umgehen.

Ich würde allerdings einmal einen Blick in den KV werfen, was der zum Thema Durchrechnung sagt.

Natürlich kann man auch durch die Vereinbarung von Gleitzeit das Entstehen von Überstunden überhaupt reduzieren. Bei Gleitzeit kann man z.B. die Normalarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche ausdehnen. Dann eine möglichst lange Gleitzeitperiode (z.B. 12 Monate) und einen hohen Wert für die Übertragbarkeitsstunden wählen. Dann werden am Ende des Gleitzeitrahmens die übertragbaren Stunden 1:1 auf die neue Gleitzeitperiode vorgetragen und nur die Stunden, die über die übertragbaren Stunden hinausgehen, sind mit Zuschlag auszuzahlen. Bei einem Austritt muß allerdings der gesamte Stundensaldo mit 50% Zuschlag ausgezahlt werden.

LG
Mathias