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17. November 2014 um 7:16 Uhr
#73976
Teilnehmer
wenn du kein gleitzeitkonto hast, und die ü-stunden den Monaten zuordnen kannst, – MUSST du aufrollen.
auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien:
19.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
1105
Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist
die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu
berechnen.
natürlich auch die durchschnitte neu berechnen.