Re:Re: Überstundenzuschläge

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#72841
JB1
Teilnehmer

Liebe Jutta,

ich gehe aufgrund deiner Angaben bei der folgenden Anwort davon aus, dass ihr ein starres Zeitmodell habt (keine Durchrechnung, keine Gleitzeit, etc.). Zu allererst muss man sich hier die Frage stellen, warum der Mitarbeiter die Normalarbeitszeit nicht erreicht hat. War der Dienstnehmer arbeitsbereit und -willig und war nur die Auftragslage schlecht, kann ihm das wirtschaftliche Risiko des Unternehmers nicht „übertragen“ werden und er muss seinen Grundlohn erhalten. Lag es am Dienstnehmer könnte – falls das bei euch möglich ist – nachträglich (ev. stundenweiser) Urlaub vereinbart werden oder ihr zieht ihm die Minusstunden mit dem Normalstundensatz bei der Abrechnung ab – so könnte man sich „drüberretten“.

Betreffend die Überstunden bleiben diese Überstunden und sind mit Grundlohn und entsprechendem Zuschlag abzugelten.

Ich weiß, dass das zu einer unbefriedigenden Situation führt…

LG Julia