Re:Re: Überstundenpauschale (Sonderahlung – Aliquotierung)

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#70843
DjDane
Teilnehmer

Hallo Roland 🙂

Danke dir für dein Kommentar …

Das ist die Angagbe !

Ang. mit AVAB, keine Kinder
Brutto 1830,-
Überstundenpauschale 75,- (Überstundenteiler 150)
Kündigung d. Dienstgebers per 31.10.
Der DN hat im Juni 1821 Urlaubsgeld erhalten, laut KV keine Rückverrechnung
Abrechnung Austritt …

Mich Interresiert eigentlich nur die Überstundenpauschale …
Die 75 EURO Überstundenpauschale … da gibts ein Rechenvorgang,den ich nicht kenne für § 86 Abs. 2 (wird von der Lohnsteuer abgezogen)
man muss von den 75 EURO Überstundenpauschale rechnen, das man auf die 25,01 kommt.
Überstundenteiler ist angegeben 150. man rechnet vom Bruttobetrag 1830,00 € : 150 = 12,20
und jetzt rechnet man wie`? 75 : 12,20 x 50 % ?????????? oder ? das weiss ich nicht (für Paragraph 68/2) den Rechenvorgang kenne ich nicht !

von der Lohnsteuer zieht man ja vom (zum Beipsiel)
Bruttobetrag
-SV
-FB
-FB
-68/1 (Schmutz Erschwernis, Gefahrniss – Zulage Sonn und Feiertage,Nachtarbeite)
-68/2 (bis 10 Überstunden zu 50 % ) und hier gehören die 25,01 EURO hin die von der Überstundenpauschale mit 75 gerechnet werden
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= Bemmessungsgrundlage der Lohnsteuer