Re:Re: Überstundenpauschale + schwanger

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#66314
Anonymous
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Überstundenzuschläge können nur für tatsächlich geleistete
Überstunden im möglichem Ausmaß steuerfrei behandelt werden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur für den Krankenstand (Schutzfrist ist aber kein Krankenstand).
Meint Claudia