Re:Re: Überstundenpauschale

Startseite Foren Laufender Bezug Überstundenpauschale Re:Re: Überstundenpauschale

#73895
rkraft
Teilnehmer

Eine Vereinbarung über eine Überstundenpauschale, die ausdrücklich 10 Überstunden umfassen soll, ist – mangels gegenteiliger Vereinbarung – im Zweifel so zu verstehen, dass der Arbeitnehmer im Falle eines entsprechenden Arbeitsbedarfs bzw dienstlicher Anordnung grundsätzlich zur Erbringung von (durchschnittlich) monatlich nicht bloß 6,7, sondern 10 Überstunden (mit 50 % Zuschlag) verpflichtet ist, ohne diese gesondert abgegolten zu bekommen. Dabei sind dem/der Arbeitnehmer/in auch die während Entgeltfortzahlungszeiten wie Krankenstand, Urlaub, Feiertag etc nach dem Ausfallsprinzip gutzuschreibenden Überstunden auf die 10 Überstunden anzurechnen.
Selbstverständlich muss die ÜSt-Pauschale betraglich so festgelegt sein, dass sie wertmäßig die 10 Überstunden (ÜSt-Grundlohn + ÜSt-Zuschlag) auch wirklich abdeckt. Außerdem muss der Arbeitgeber (mindestens 1-mal jährlich) eine Deckungsprüfung durchführen, also kontrollieren, ob die ÜSt-Pauschale den/die Arbeitnehmer/in im Jahresdurchschnitt nicht schlechter stellt als die Einzelverrechnung der tatsächlich geleisteten (zuzüglich der für Entgeltfortzahlungszeiten gutzuschreibenden) Überstunden.

Rainer Kraft
Informationen und wertvolle Downloads zur Personalverrechnung:
http://www.arbeitsrecht-kraft.at
http://www.facebook.com/magrainerkraft