Re:Re: Überstundenpauschale

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#73635
Martin
Teilnehmer

Servus,

unterscheide zwischen LSt und Arbeitsrecht-
LSt:
hier hat der Salzburger Steuerdialog vor ein paar Jahren Beispiele gebracht.
Es müssen monatlich mindestens 10 Ü in mindestens 9 Monaten und pro Jahr 120 Ü in Summe erbracht werden.
D.h. wenn:
1. die 10 Ü im Eintrittsmonat erbracht wurden, oder
2. in den restlichen Monaten mindestens 10, UND in Summe 110 erbracht wurden
dann kann auch im Eintrittsmonat für 10 Ü die Ü-Pauschale steuerfrei gerechnet werden. Dies kann für Ü-Pausch mit mehr als 10 Ü pro Monat angewendet werden.
Da Dein Mitarbeiter ab Mitte Februar wahrscheinlich nur 5 Ü erhält, kann der §68/2 Ü-Zuschlag auch nur die ausbezahlten Grundstunden begünstigt bezahlt werden.

Arbeitsrechtlich:
Bei einem halben Monat muss der Dienstnehmer auch nur die halbe Überstundenpauschale leisten.
D.h. Deine Aliquotierung ist korrekt.

lg
Martin