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15. Dezember 2012 um 0:47 Uhr
#73427
Roland
Teilnehmer
Hallo Robin!
Man kann eine Überstundenpauschale nicht „so einfach verschwinden lassen“.
Da bedarf es eines Widerrufsvorbehalts, damit das vom DG gemacht werden kann – sonst nur einvernehmlich möglich.
Bei dir handelt es sich wohl um eine Mischung aus „All-In“ und ÜP (wobei All-In und unter KV eine tolle Konstellation ist).
An deiner Stelle würde ich mal deine Interessensvertretungen bemühen…
LG