Re:Re: Überstundenpauschale

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#69686
stevenson
Mitglied

Liebe Ulli,

im Prinzip kommt es auf den Durchrechnungszeitraum an. Der OGH hat in seiner Judikatur berfunden, dass mindestens alle 12 Monate eine derartige Durchrechnung mit einem Monatsdurchschnitt anzuwenden ist, sofern keine andere Regelungen (Gesetz, KV oder Dienstvertrag) einen kürzeren Zeitraum vorsehen.

LG
Stefan