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7. Oktober 2008 um 13:59 Uhr
#69686
Mitglied
Liebe Ulli,
im Prinzip kommt es auf den Durchrechnungszeitraum an. Der OGH hat in seiner Judikatur berfunden, dass mindestens alle 12 Monate eine derartige Durchrechnung mit einem Monatsdurchschnitt anzuwenden ist, sofern keine andere Regelungen (Gesetz, KV oder Dienstvertrag) einen kürzeren Zeitraum vorsehen.
LG
Stefan
