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25. Oktober 2010 um 22:55 Uhr
#72047
Roland
Teilnehmer
Liebe Gaby!
Ja, durch den „regelmäßigen“ Anfall musst du die ÜSt einbeziehen in den laufenden Teil der UEL.
Auch bei einer ev. Abfertigung „alt“ sowie einer Kündigungsentschädigung (die du hoffentlich nicht haben wirst) wären sie zu berücksichtigen.
LG