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27. Oktober 2010 um 13:31 Uhr
#72057
Gaby
Teilnehmer
….eins noch 🙂
Heißt das ich muss mir jeden Monatsstundenausdruck ansehen, ob regelmäßig Überstunden angefallen sind?
D.h. wenn im Juli überstunden angefallen sind, im August viell. nicht, dafür Juni und Mai. Orientiere ich mich dann einfach nach den letzten 13 Wochen?
Und wenn nicht in jedem Monat Ü-Std. angefallen sind, sondern nur in zwei von drei Monaten gehört es nicht zur UEL???