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21. Oktober 2010 um 23:32 Uhr
#72036
Teilnehmer
Hallo Gaby!
Mitllerweile weiß ich ja, dass du keinen KV hast 😉
Somit ist es Sache des Dienstvertrags, ob die ÜSt in die SZ einzurechnen sind. Wird aber kaum der Fall sein, nehme ich an.
Nachdem du jetzt die ÜSt ausbezahlst, sind sie vermutlich auch regelmäßig angefallen –> Einbeziehung in die Austrittsbezüge (z.B. Urlaubsersatzleistung).
Hätten die AN die ÜSt durch ZA ausgeglichen, wär’s nicht so gewesen …
LG