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26. Oktober 2010 um 21:05 Uhr
#72051
Teilnehmer
Hallo Gaby!
Im „Normalfall“ (das ist Judikatur), wenn in den letzten 13 Wochen an mindestens 7 Wochen Überstunden geleistet wurden.
Von diesem Grundsatz gibt es aber wieder Ausnahmen, wie z.B. bei der Abfertigung (da nehmen wir dann wieder die letzten 12 Monate …).
LG
