Re:Re: Überstunden und Normalarbeitszeit

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#71398
Roland
Teilnehmer

Hallo Claudia!

Das kann ich mir (ehrlich gesagt) absolut nicht vorstellen, obwohl es da natürlich auf den KV-Text ankommt.

Aber ich bin da auch schon mal auf ein Beispiel im Kommentar zum KV Handelsangestellte gestoßen, das mE schlicht falsch ist:

Schau dir mal die folgenden Zeilen an:
Abschnitt IX, A. Abs.4 lautet wie folgt:

4. Bei Teilzeitbeschäftigten liegen Überstunden erst
vor, wenn das Ausmaß der für die Vollzeitbeschäftigten
festgesetzten täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit
überschritten wird.2) = Fußnote

Fußnote 2 lautet dann (ist eine Kommentierung zum KV):

2) Überstundenarbeit liegt vor, wenn entweder
a) die tägliche Arbeitszeit (Beispiel A + B) einer Vollzeitbeschäftigten
oder
b) die wöchentliche Arbeitszeit (Beispiel C) von
40 Stunden überschritten wird.
Beispiel A:
Eine Teilzeitbeschäftigte hat eine tägliche Arbeitszeit
von 13:00 bis 18:00 Uhr vereinbart (die vereinbarte
Arbeitszeit für die Vollbeschäftigten endet um
18:00 Uhr). An einem Tag muss die Teilzeitbeschäftigte
ausnahmsweise bis 20:00 Uhr arbeiten. In diesem
Fall sind für die Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr
Überstunden zu bezahlen.

Dieses Beispiel würde der These folgen, die du gehört hast.
Nur widerspricht dieses Bsp. mE dem KV-Text. Dort ist eindeutig die Rede vom „Ausmaß der für Vollzeitbeschäftigte festgesetzten täglichen … Arbeitszeit“. Und die ist ja mit den 7 Stunden von 13 – 20 Uhr absolut nicht erreicht.
Und die Moral von der Geschicht: PV = Neverending Story!

LG