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25. Februar 2010 um 22:24 Uhr
#71366
Roland
Teilnehmer
Hallo!
Also, so wie ich den KV interpretiere, gibt es bereits bei mehr als 38,5 Stunden Überstunden mit mindestens 50% Zuschlag.
Somit keine zuschlagsfreie Mehrarbeit!
In eine ÜP müssen daher alle 10 Stunden mit Zuschlag eingerechnet werden, wobei diese 10 Zuschläge dann steuerfrei rausgeschält werden können.
LG