Re:Re: Überstunden im Gehalt inkludiert

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#71910
Roland
Teilnehmer

Hallo Gaby!

Ganz verstehe ich jetzt die Frage nicht.
Arbeitsrechtlich gesehen bleibt der ÜSt-Teiler bei 40 Stunden bei 173 und bei 20 Stunden bei 86,6 (oder 87).

Aber vielleicht meinst du den Teiler für die „Herausschälung“ der steuerfreien ÜSt-Zuschläge aus einem All-Inclusive-Entgelt?
Dann wird das für deine Vollzeitkraft wie folgt ermittelt:
173 h NAZ
10 h ÜGL
5 h umgewandelter 50% ÜZ
188 h in Summe

Bei dir kann man sich diesen Teiler ersparen, weil du (praktisch gesehen) keine Überstunden in deinem All-In-Gehalt inkludiert hast, sondern eine Teilzeit-Mehrarbeit (sollte mit einem 25% Zuschlag versehen sein), der TZ-MA-Zuschlag ist aber in LSt pflichtig!

LG