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27. Dezember 2005 um 13:07 Uhr
#66326
Teilnehmer
Bei mir geht es um KV Güterbeförderung, darin steht:
Die Überstundenentlohnung besteht aus dem Grundstundenlohn und einem Zuschlag. Der Grundstundenlohn beträgt 1/165 des Bruttomonatsgehalts. Der Zuschlag 50% des vereinbarten Grundstundenlohnes.
Demnach wäre das auch wie im Handel ohne Prämie, oder?
Außderdem glaubte ich, daß bei dem Üst-Teiler von 1/165 die Zulagen enthalten sind!
Liebe Grüße
Ulrike