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7. Februar 2011 um 12:46 Uhr
#72459
Teilnehmer
Hallo Sabine!
Ah, also doch der kv-liche MAZ.
Meine feste Meinung dazu: Da das AZG keinen kv-lichen Mehrarbeitszuschlag kennt (weil das AZG ja von 40 Wochenstunden) ausgeht, ist es allein Sache des Kollektivvertrags, diesen Zuschlag zu regeln. Somit fehlt jede Grundlage dafür, dass hier von der GPLA nachverrechnet wurde (die kv-liche Berechnung ist ja bedeutend günstiger als jene des AZG, welche ja hier keinen Zuschlag vorsieht).
LG
