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7. Februar 2011 um 13:02 Uhr
#72461
SabineW
Teilnehmer
Hallo Roland!
Ich habe aber von der Prüferin ein Mail bekommen
VwGH Erkenntnis Geschäftszahl 2000/08/0170
wo jedoch hervorgeht, dass auch in den Mehrstundenzuschlag die Zulagen hinzugerechnet werden müssen.
Kann ich Ihnen dieses Schreiben irgendwie zukommen lassen?
LG
Sabine