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27. Dezember 2005 um 13:06 Uhr
#66324
Anonymous
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In den der Berechnung der Überstundenvergütung zu Grunde zu legenden Überstundengrundlohn sind alle Entgeltbestandteile einzubeziehen, die dem Arbeitnehmer für die während der normalen Arbeitszeit erbrachte (und während der Überstunden fortgesetzte) Arbeitsleistung gebühren. Sie sind auch für die Berechnung des Überstundenzuschlags einzubeziehen (OGH 6.4.1994, 90b A 604/93)