Startseite › Foren › Laufender Bezug › Überstunden auszahlen › Re:Re: Überstunden auszahlen
12. Februar 2015 um 10:34 Uhr
#74024
Roland
Teilnehmer
Hallo Birgit,
Durchrechnung grundsätzlich nur über KV-Erlaubnis.
Am Ende des Durchrechnungszeitraumes sind die Plusstunden (sind eigentlich vorerst keine Überstunden, sondern ein Guthaben an Normalarbeitszeit) aufzuwerten. Entweder Auszahlung als Überstunde oder ZA im Verhältnis 1 : 1,5.
LG