Re:Re: Überstunden auszahlen

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#74024
Roland
Teilnehmer

Hallo Birgit,

Durchrechnung grundsätzlich nur über KV-Erlaubnis.

Am Ende des Durchrechnungszeitraumes sind die Plusstunden (sind eigentlich vorerst keine Überstunden, sondern ein Guthaben an Normalarbeitszeit) aufzuwerten. Entweder Auszahlung als Überstunde oder ZA im Verhältnis 1 : 1,5.

LG