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27. Dezember 2005 um 13:39 Uhr
#66356
Anonymous
Teilnehmer
Vor kurzem habe ich gelesen, dass bei „qualifizierten Überstunden“, das sind Überstunden die an Sonn- und Feiertagen geleistet werden nur dann lohnsteuerfrei sein können, wenn die „betriebliche Erfordernis“ gegeben ist.
Ob da die Sonntagsüberstunden alleine aufzuzeichnen reicht wage ich zu bezweifeln.
Elisabeth