Re:Re: Überstunden als Sonderzahlungen ausgezahlt

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#71269
magraf
Teilnehmer

Zur lohnsteuerrechtlichen Beurteilung habe ich folgendes im Ortner „Personalverrechnung in der Praxis gefunden“:

für die Zuordnung eines Bezugsbestandteils zur Gruppe der sonstigen Bezüge müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Anspruchsbegründung des Bezugsbestandteils muss aus verschiedenen Lohnzahlungszeiträumen resultieren.

2. Durch den Auszahlungsmodus des Bezugsbestandteils muss eine Unterscheidung zum laufenden Bezug gegeben sein.

„, Siehe PV in der Praxis, Ortner, 20. Aufl., Kapitel 23.3.2.5.1.

Bei der Abgeltung der Zeitguthaben (2 Mal im Jahr) aus der Gleitzeit sind beide Bedingungen erfüllt.