Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Übernahme Urlaubsanspruch neuer Dienstgeber › Re:Re: Übernahme Urlaubsanspruch neuer Dienstgeber
28. April 2009 um 17:03 Uhr
#70455
Roland
Teilnehmer
Hallo Renate!
Dein Klient muss auf alle Fälle den offenen Resturlaub als Ersatzleistung ausbezahlen.
Da gibt’s nichts zu rütteln.
LG