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27. November 2010 um 22:10 Uhr
#72157
Teilnehmer
Hallo!
Wie gesagt, tendenziell würde ich in diesem Falle (da der KV keine explizite Regelung für den Übergang Teilzei-Vollzeit trifft) die Misch-Sonderzahlung anwenden (allerdings gehört dann der UZ nachträglich neu berechnet, da ja damals als Basis höchstwahrscheinlich das Teilzeit-Entgelt herangezogen wurde).
Ob es allerdings tatsächlich „falsch“ wäre, die WR nach dem Istgehalt zu berechnen und den UZ „unangetastet“ zu lassen, will (und kann) ich auch nicht sagen.
Der „Judikaturzug“ fährt aber in Richtung „Mischberechnung“.
LG
