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26. November 2010 um 16:06 Uhr
#72154
Anfaenger
Teilnehmer
Hallo Roland,
vielen Dank für Deine Antwort.
Im KV ist der Übergang von Teil- auf Vollzeit (oder umgekehrt) nicht geregelt. Für die Berechnung der SZ steht nur folgendes geschrieben:
Der Berechnung des 13. Monatsgehaltes ist das im November gebührende Monatsgehalt (Lehr-lingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen. Der Berechnung des 14. Monatsgehaltes ist das im Monat der Auszahlung gebührende Monatsgehalt (Lehr-lingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen.
Lg