Re:Re: Übergang von Teilzeit auf Vollzeit

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#72154
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Hallo Roland,

vielen Dank für Deine Antwort.

Im KV ist der Übergang von Teil- auf Vollzeit (oder umgekehrt) nicht geregelt. Für die Berechnung der SZ steht nur folgendes geschrieben:

Der Berechnung des 13. Monatsgehaltes ist das im November gebührende Monatsgehalt (Lehr-lingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen. Der Berechnung des 14. Monatsgehaltes ist das im Monat der Auszahlung gebührende Monatsgehalt (Lehr-lingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen.

Lg