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23. August 2008 um 0:38 Uhr
#69545
Teilnehmer
Hallo izeer!
Mündlich würde genügen, aus Gründen der Beweisbarkeit ist Schriftlichkeit jedoch immer zu empfehlen (auch wenn’s bei einem befristeten Arbeitsverhältnis klar ist, dass es mit Ende der Befristung „aus“ ist.).
LG