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8. April 2011 um 14:43 Uhr
#72632
Teilnehmer
Hallo,
bei der Dame, die am 12.3. ausgetreten ist, ist der gesamte monatliche Freibetrag zu berücksichtigen, es wird also nichts pfändbar sein.
siehe: Fink/Schmidt/Kurzböck, Handbuch zur Lohnpfändung, Linde Verlag, 3. Auflage, Seite 51
lg
Ludwig Pfefferkorn
http://www.drittschuldner.at
http://www.schuldnerberatung.wien.at