Re:Re: Trinkgeldpauschale

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Daniela
Teilnehmer

Guten Morgen Roland,
erstmals danke für deine Antwort.
Es geht um KV Fusspfleger,Kosmetiker u. Masseure. Ich hab die Infos auf der wko Seite gefunden. Da stehen auch die Trinkgeldpauschalen.
Es stimmt, d. die Trinkgeldpauschale die SV Bemessung erhöht. Mir geht es im speziellen aber darum wie ich meine Lohnart anlegen muss.
SV pflichtig ist ok, aber wie ist das in der Lst.
Wir haben diese Pauschalen bei Masseuren und im Gastgewerbe. Meine Vorgängering hat einmal die Pauschale: Lst lfd, SV lfd angelegt und im anderen Fall in der Lst nicht berücksichtig und nur SV lfd angehackt.
Ich bin jetzt ziemlich unsicher wie es richtig ist. Auf den Lohnzetteln hab ich es jetzt so, d.in einem Fall diese Trinkgeldpauschale in die Bemessungsgrundlage Lst reingenommen ist und im anderen Fall nicht.
Ich hoffe, d.d.jetzt nicht zu verwirrend ist und du weißt was ich meine.
Danke
lg
Dani