Re:Re: Todesfall

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#71204
malibu
Teilnehmer

Lieber Martin,

danke für die schnelle Antwort. Ich bin erschüttert…….. die können doch nicht einfach fremdes Geld einbehalten……

Da ich bei meinen letzten beiden DG-Wechseln leider nicht über das MV-Geld verfügen durfte (habe jedesmal selbst gekündigt); möchte ich aber doch nochmal genauer hinterfragen:

wenn mir etwas zustößt (und das kann schneller gehen, als man denkt -in meiner neuer Firma hatte ich in den letzten drei Monaten drei unerwartete Todesfälle –> ich bin seit 4 Monaten dort), können dann mein Mann oder meine erwachsenen Kinder über das Guthaben verfügen? Oder ist das analog mit der gesetzlichen Abfertigung zu sehen? Das heißt, es müssten unterhaltspflichtige Angehörige sein?

Warum weiß da niemand Bescheid?

Müsste das Geld in solchen Fällen nicht an den DG zurückgehen?

Alles unklar! :))

Malibu