Re:Re: Tod des DN

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#70360
LVSAG
Teilnehmer

Ich bedauere den Tod Ihrer Mitarbeiterin.
Unsere Software behandelt die Urlaubsersatzleistung im Todesfall als SV-frei – wie Sie schon richtig geschrieben haben. Auch bei DB, DZ und Kommunalsteuer wird diese Lohnart als abgabenfrei behandelt. Lohnsteuermäßig wird die Lohnart pflichtig laut Tabelle behandelt.
Hoffe, ich konnte helfen – mfg