Re:Re: Therapiezeiten

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#71566
ingridB
Teilnehmer

Guten Morgen Sabine,
Hallo Josef,
ich hab in meinem Arbeitsrechtbuch 2009/10 noch zwei Sätze gefunden, die ich hier auch gerne noch zusätzlich anbringen möchte.

„…..Im Einzelfall ist stets eine Abwägung der betrieblichen Interessen und der Interesen des AN vorzunehmen. Dabei wird ein Bemühen des AN vorausgesetzt, den Hinderungsgrund durch mögliche anderweitige Vorkehrungen zu bewältigen (OGH v. 11.2.1999, 8 Ob A 21/99t). Kommt es zur übermäßigen Beeinträchtigung der Interessen des AG, ist die Dienstverhinderung nicht gerechtfertigt. Es könnte sogar zum Ausspruch einer gerechtfertigten Entlassung führen, wenn der AN nicht einlenkt und auf die Freistellung zum ungünstigsten Zeitpunkt besteht (Schwarz, Löschnigg: Arbeitsrecht 1997, S.464) ….. „

Ich denke mir oft, man müsste es den Dienstnehmern einmal auf diese Weise vor Augen führen. Möglicherweise ist dies vielfach garnicht bekannt. Viele denken doch, dass der Arztbesuch automatisch vom DG bezahlte Zeit ist.

Wünsch noch einen angenehmen Arbeitstag
Ingrid